Zurück

22.03.2026 | News, Wissen

Anpassung der Blutspendekriterien: Mehr Menschen dürfen Blut spenden.

Ab dem 1. Februar 2026 gelten in der Schweiz neue Blutspendekriterien: Personen mit früherer Bluttransfusion, längerem Aufenthalt im Vereinigten Königreich (UK) oder gewissen medizinischen Eingriffen dürfen wieder spenden. Grundlage für die Anpassung ist eine umfassende Risikoevaluation durch eine Fachgruppe und die Genehmigung durch Swissmedic.

Raphael Eugster, Leitung Kommunikation

Nach über zwei Jahrzehnten werden zentrale Ausschlusskriterien für die Blutspende gestrichen. Die Anpassung betrifft Personen, die bisher dauerhaft von der Spende ausgeschlossen waren – etwa wegen eines Aufenthalts im Vereinigten Königreich während der BSE-Krise, wegen früherer Bluttransfusionen oder neurochirurgischer Eingriffe in der Schweiz. Die neuen Kriterien treten am 1. Februar 2026 in Kraft.

Was ändert sich ab dem 01. Februar konkret?
 

  1. Nach Bluttransfusion ist Spenden möglich

    Wer eine Bluttransfusion erhalten hatte, durfte bisher gar nicht mehr spenden. Neu gilt: Nach einer erhaltenen Bluttransfusion müssen Sie jeweils nur noch vier Monate warten, bevor Sie Blut spenden dürfen. Das gilt unabhängig vom Land, in dem die Transfusion erfolgte.

  2. Nach UK-Aufenthalten entfällt der Ausschluss

    Längere Aufenthalte im Vereinigten Königreich (UK) zwischen 1980 und 1996 waren bisher ein dauerhafter Ausschlussgrund für die Blutspende. Diese Einschränkung entfällt und Sie können ohne Wartefrist wieder spenden.

  3. Blutspenden nach neurochirurgischen Eingriffen in der Schweiz möglich

    Bisher waren neurochirurgische Eingriffe mit Eröffnung der Dura Mater (z. B. bei Operationen am Gehirn oder Rückenmark) ein dauerhafter Ausschlussgrund. Neu dürfen Sie nach einer Wartefrist von 12 Monaten wieder Blut spenden, sofern der Eingriff in der Schweiz erfolgt ist.

  4. Zahnimplantate nach 1993 in der Schweiz

    Wer nach 1993 in der Schweiz ein Zahnimplantat erhalten hat, kann wieder spenden. Die Wartefrist dauert dabei mindestens zwei Wochen, je nach Eingriff.

Warum wurden die Regeln angepasst?

Die bisherigen Regelungen basierten auf dem Risiko einer Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) durch Blut. Zwischen 1980 und 1996 bestand im Vereinigten Königreich ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Prionen. Auch Bluttransfusionen und bestimmte Eingriffe galten als potenzielle Risikofaktoren. Da vCJK tödlich verläuft und eine lange Inkubationszeit aufweisen kann, galten seither vorsorglich strikte Ausschlüsse zum Schutz der Empfängerinnen und Empfänger. In der Schweiz ist bis heute kein Fall von vCJK gemeldet. Zudem zeigen internationale Daten seit vielen Jahren keine transfusionsbedingten Übertragungen mehr.

Sicherheit bleibt oberste Priorität

Eine Fachgruppe vCJK, bestehend aus Spezialistinnen und Spezialisten für Transfusionsmedizin und Infektiologie, hat aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, einer verbesserten epidemiologischen Datenlage und internationaler Entwicklungen eine umfassende Risikoneubewertung vorgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Risiko einer Übertragung durch Bluttransfusion heute als äusserst gering eingestuft wird.

Cookies

Auf dieser Website werden externe Dienste verwendet, um personen­bezogene Daten zu verarbeiten. Einige Dienste sind für die Nutzung der Website nicht not­wendig, geben uns aber die Mög­lich­keit, laufend Verbesserungen vorzunehmen.

Verbergen